Nicht für jeden im Ausland erworbenen Berufsabschluss ist eine entsprechende Anerkennung von der zuständigen Stelle zwingend erforderlich. Hier gilt zunächst die Unterscheidung, ob es sich um eine Qualifikation für einen reglementierten oder einen nicht-reglementierten Beruf handelt.
Für diese Berufe ist, sowohl für Deutsche als auch für Bewerber aus dem Ausland, eine ganz bestimmte Qualifikation notwendig.
Ärzte und Rechtsanwälte sind nur zwei der Berufe, die als Beispiel für reglementierte Berufe an dieser Stelle genannt sind.
Auch bestimmte Meister im Handwerk gelten als reglementiert, sofern einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen werden soll.
Alle reglementierten Berufe müssen vor Tätigkeitsbeginn von einer entsprechenden zuständigen Stelle anerkannt werden.
Die meisten Berufe in Deutschland gelten als nicht-reglementiert. So können Sie auch ohne den entsprechenden Berufsabschluss einer Tätigkeit als Bäcker, Informatiker oder Betriebswirt nachgehen.
Romy Lages
Projektleiterin „Servicepoint Macher & Könner“
GIZEF GmbH - Zentrum für Innovation und Unternehmertum
Auch wenn für nicht-reglementierte Berufe keine Anerkennung der Qualifikation vorgeschrieben ist, kann diese durchaus im Bewerbungsverfahren helfen, da durch die Anerkennung auch Ihr zukünftiger Arbeitgeber über Ihren Wissenstand informiert wird.
Ob Ihre gewünschte Tätigkeit zu den reglementierten Berufen gehört, können Sie jederzeit in der entsprechenden Datenbank der Europäischen Kommission recherchieren.
Unter www.anerkennung-in-deutschland.de finden Sie jederzeit die für Sie zuständige Stelle, um Ihren Abschluss anerkennen zu lassen.
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